1 Gefährliche Chemikalien müssen in besonderen Lagern, besonderen Standorten oder besonderen Lagerräumen gelagert werden. Die Lagermethoden, Methoden und Lagermengen müssen den nationalen Standards entsprechen und von speziellem Personal verwaltet werden.
2 Das Lager für gefährliche Chemikalien muss den Anforderungen für eine sichere Lagerung genügen.
3 Gefährliche Chemikalien sollten getrennt klassifiziert und gelagert werden, und der Lagerort und die Menge sollten angemessen sein. Der Ein- und Ausgang gefährlicher Chemikalien muss kontrolliert und registriert werden.
4 Hochgiftige Chemikalien müssen in einem speziellen Lager getrennt gelagert werden, wobei zwei Personen die Annahme und den Versand sowie zwei Personen die Aufbewahrung übernehmen müssen und wobei die Fließrichtung, die Lagermenge und die Verwendung der hochgiftigen Chemikalien wahrheitsgemäß erfasst werden müssen; Wenn es verwendet wird, muss es unverzüglich über die Partei- und Massenarbeitsabteilung der örtlichen Abteilung für öffentliche Sicherheit gemeldet werden.
5 Depotbanken sollten die Sicherheitsdaten gefährlicher Chemikalien und die relevanten Notfallverfahren beherrschen und tägliche Inspektionen durchführen. Die Lagereinheit führt regelmäßige Inspektionen der Lagermenge und der Sicherheitseinrichtungen gefährlicher Chemikalien durch und kümmert sich zeitnah um etwaige festgestellte Probleme.
6 Die Produktionsmanagementabteilung organisiert und jede Funktionsabteilung und jede Werkstatt führt jedes Jahr eine Sicherheitsbewertung für die Orte durch, an denen hochgiftige Chemikalien gelagert und verwendet werden, und führt alle zwei Jahre eine Sicherheitsbewertung für die Lagerung anderer gefährlicher Chemikalien durch. Füllen Sie nach der Bewertung den „Sicherheitsbewertungsbericht zum Lagerstatus gefährlicher Chemikalien“ aus.
7 Material, Typ, Spezifikation, Methode und Einzelstückmasse (Gewicht) der Verpackung gefährlicher Chemikalien müssen für die Art und Verwendung der zu verpackenden gefährlichen Chemikalien geeignet sein, um Handhabung, Transport und Lagerung zu erleichtern. Die Verpackungen und Behälter gefährlicher Chemikalien müssen von einem professionellen Hersteller hergestellt werden und die Prüfung bestanden haben, bevor sie verwendet werden dürfen. Gefährliche Chemikalien, die nicht mehr benötigt werden, und leere Behälter, bei denen es sich weiterhin um gefährliche Chemikalien handeln könnte, sollten vom Lieferanten recycelt werden.
8 Behälter, die gefährliche Chemikalien enthalten, müssen vor der Verwendung überprüft werden, um versteckte Gefahren auszuschließen und Leckagen, Explosionen, Brände, Vergiftungen, Umweltverschmutzung und andere Unfälle zu verhindern.
9 Wenn sich die Lagerung, die Verwendungseinheit und der Standort gefährlicher Chemikalien ändern, müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um gefährliche chemische Produkte und deren Zubehör zu entsorgen, ohne versteckte Gefahren zu hinterlassen. Der Entsorgungsplan ist der örtlichen Verwaltungsbehörde zur Protokollierung vorzulegen.
10 Abteilungen und Betreiber gefährlicher Chemikalien müssen verschiedene Sicherheitssysteme und Betriebsanweisungen einhalten und die richtigen Verwendungsmethoden und Notfallmaßnahmen beherrschen.
11 Die Menge der am Verwendungsort gelagerten gefährlichen Chemikalien darf die in der Schicht verbrauchte Menge nicht überschreiten